Der folgende Text ist von Knüsel, Student der Islamwissenschaften. 22.02.2017

Was genau ist eigentlich ein Dhimmi?


Was genau ist eigentlich ein Dhimmi, was macht der, was darf der oder wo steht der in der islamischen Rechtsordnung? (Gastbeitrag von Knüsel, Student der Islamwissenschaften)

Also sollte uns irgendwann einmal die Scharia blühen, was Gott verhüten möge (und damit meine ich nicht Mohammeds Allah) ist schon eine feste Rangfolge vorgesehen. Gehen wir einmal von dem Traum vieler Muslime (oder unserem Alptraum), einem islamisch geprägten Land, mit praktizierter Scharia aus.

An erster Stelle stehen, wen wundert’s, die Muslime. Sie haben alle Rechte und Pflichten und sie sind einzigen, die Waffen besitzen dürfen.

An zweiter Stelle stehen die Dhimmis. Wenn jetzt jemand denkt, oh prima – ich komme immerhin auf Platz zwei, der sollte folgendes Wissen:

1. Dhimmi oder Dhimma heißt auf Arabisch Schutzbefohlener mit denen ein „Schutzvertrag“ geschlossen wurde.
2. Schutzverträge werden in der Regel nur mit den „Buchbesitzern“ also Christen und Juden geschlossen.
3. Dhimmis haben eingeschränkte Rechte.
4. Dhimmis dürfen innerhalb der ihnen zugesicherten Rechte tun und lassen was sie wollen, natürlich nur solange sie keinen Muslim stören.
5. Ihre Aussage vor Gericht zählt nicht so viel wie die eines Moslems.
6. Das Blutgeld für einen getöteten Dhimmi beträgt nur ein Drittel eines Muslims.
7. Ursprünglich waren mit Dhimmis nur Christen und Juden gemeint, dies wurde dann später aber auch auf die Zoroastrier und Hindus ausgedehnt, da diese auch ein Buch hatten. Warum mögen sich jetzt einige Leser denken, die werden im Koran doch gar nicht erwähnt? Weiter Punkt 8 lesen.
8. Also in Punkt eins fiel ja schon das Wort Schutzvertrag, und aus einem Schutzvertrag folgt in der Regel auch ein Schutzgeld. Nur das dieses Schutzgeld von den Moslems Giziya genannt wird, und unter Sondersteuer gebucht wird. Und da Geld immer toll ist, wurde mit dem Begriff Buchbesitzer meist sehr großzügig umgegangen. Hatte eine Religionsgemeinschaft ein Buch, wurde sie zur Kasse gebeten.
9. Lehnt jemand die Annahme eines Schutzvertrages ab, er verweigert also den Dhimmi-Status, besteht von Seiten der Moslems die Verpflichtung, solche Menschen zu bekämpfen, und zwar solange, bis a) sie tot sind b) sie Dhimmis geworden sind c) sie zum Islam konvertiert sind.

Interessant sind noch folgende Fakten:

Die Behandlung der Dhimmis ist von Land zu Land verschieden gewesen. In den meisten islamisch geprägten Ländern ist die Scharia nicht komplett gültig, sondern steht/stand im Wettstreit mit der staatlich/weltlichen Gesetzgebung, mal mehr mal weniger ist das eine oder das andere gültig.

Früher, unter den Abbasidenkalifen, mussten sich die Dhimmis durch entsprechende Kleidung kenntlich machen. Wer jetzt also hingeht und meint, das die bösen Europäer die ersten gewesen wären, die in ihrem Rassismus Andersgläubige zu „markieren“ (Juden mussten spezielle Hüte trage) versucht haben, der liegt gründlich falsch. Die Muslime waren den Christen hier mal wieder voraus. Die Anweisung eines Abbasidenkalifen diesbezüglich stammt aus dem Jahr 850, der Beschluss, das die Juden kleidungstechnisch kenntlich gemacht werden sollten, stammt von christlicher Seite erst aus dem Jahr 1215, beschlossen auf einem Laterankonzil, und soll von den Kleidungsvorschriften der Muslime inspiriert worden sein.

So, wir leben aber nicht in einem islamischen Staat. Wie ist die Rangabfolge dann? Also wir sind Bürger eines Nicht-Islamischen-Staates.

Im Islam ist die Welt ja in zwei Teile aufgeteilt: Also in Dar al-Harb (Kriegsgebiet) und Dar al-Islam (Unterwerfungsgebiet) unterteilt.

Da gäbe es erst einmal die Harbis. Das sind alle Nicht-Muslime, die mit dem Islam im Kriegszustand liegen, ob sie das wollen oder nicht oder ob sie das überhaupt wissen, spielt keine Rolle. Solche Leute sind laut Scharia zu bekämpfen, mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen. Diese Leute haben keine Rechte, sie dürfen ermordet werden, und haben ebenfalls nicht das Recht auf Besitz (der ist Kriegsbeute der Muslime). Es werden zwar Ausnahmen bei Frauen und Kindern gemacht, und auch bei nicht kämpfenden Männern (es werden explizit Mönche genannt, diese Art der Lebensweise sieht der Prophet allerdings als verwerflich an, da die Ehe, mit als erste Hälfte zum Weg ins Paradies angesehen wird). Jetzt kam aber die Frage in einem Seminar auf, Mönche seien doch manchmal auch Christen, die müssten doch eigentlich unter Buchbesitzer „verrechnet“ werden. Die Antwort war, das war von Fall zu Fall verschieden, das konnte der Herrscher dann selbst entscheiden, wer welchen Status hatte, außerdem gäbe es ja auch „Kollateralschäden“.

Die zweite „Sorte“ von Menschen, in Nicht-Islamischen-Staaten, sind die Muahadis. Die Muahadis (auch Pakt-Macher) sind alle Leute, mit denen schon ein Schutzvertrag besteht. Diese zu verfolgen und zu töten, wird als schwere Sünde angesehen. (Der Kommentar eines Kommilitonen hierzu war: Ja das ist auch verständlich, da entgeht denen ja Geld. Entsetzte Blicke bei der Moslemfraktion. Vom Prof. kein Kommentar).

Also um das mal klarzustellen, ich bin zwar ein Christ, aber ich werde niemals einen Schutzvertrag (inklusive Schutzgeldzahlungen) mit denen eingehen. Da ist mir der Status eines Harbis lieber. Da weiß man wenigstens, wo man dran ist.

Als Schlagwort geht der Begriff Dhimmi ja durch, und kann ruhig weiterverwendet werden, aber korrekt wäre Harbi. Also wo ordnet ihr euch ein? Dhimmi – Muahadi – Harbi?